Zusammenfassung des Urteils AGVE 2001 88: Steuerrekursgericht
Der Text handelt von einem Steuerrekurs, bei dem es um die Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten im Zusammenhang mit der unselbstständigen Erwerbstätigkeit geht. Die Rekurrenten beantragen, die Anwaltskosten von zwei bestimmten Jahren zum Abzug zuzulassen, da sie zur Erzielung des Einkommens notwendig waren. Die Vorinstanz hat die Anwaltskosten jedoch nicht zum Abzug zugelassen, da sie nicht direkt mit dem Erwerbseinkommen in den entsprechenden Jahren verbunden waren. Es wird diskutiert, ob Berufsauslagen nur abgezogen werden können, wenn sie in derselben Periode anfallen, in der das Einkommen erzielt wird. Es wird betont, dass Auslagen auch abzugsfähig sein können, wenn sie der beruflichen Tätigkeit dienen, selbst wenn sie zeitlich nach dem Einkommen anfallen.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2001 88 |
Instanz: | Steuerrekursgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 16.11.2000 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 88 Abzüge vom Roheinkommen; Anwaltskosten (§ 24 lit. a aStG).ruflichen Tätigkeit sind; sie sind in der Steuerperiode, in derenBemessungsperiode sie fallen, zum Abzug zuzulassen. |
Schlagwörter: | Einkommen; Aufwendungen; Anwaltskosten; Bemessungsperiode; Abzug; Erwerbstätigkeit; Abzüge; Steuerperiode; Sachen; Rekurrenten; Zusammenhang; Apos; Roheinkommen; Berufsauslagen; Zusam-; Zwecke; Einkommenserzielung; Auslagen; Erwerbseinkommen; Kantonale; Steuern; Roheinkommen; Anwaltskosten; Kollokationsklage; Lohn-; Verantwortlichkeitsan- |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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